Montage- und Servicebedingungen der DSL Schweisstechnik GmbH
(Stand: 1. Januar 2021)
Diese Montage- und Servicebedingungen ergänzen und spezifizieren unsere gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die stets auf der Rückseite unserer Geschäftspapiere nachzulesen sind.
Die Aufstellung, Inbetriebnahme, Wartung oder Reparatur an von uns gelieferten oder bereits beim Kunden bestehenden Anlagen sowie die Einweisung von Bedienungspersonal an diesen übernehmen wir zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen:
1. Der Besteller hat dafür zu sorgen, daß alle zur Durchführung der Montagearbeiten vor Ort erforderlichen Vorbereitungen getroffen werden, damit unverzüglich nach Ankunft mit der Arbeit begonnen werden kann. U.a. müssen die Anschlüsse für Betriebskraft (auch Hydraulik und Pneumatik) und Wasser bis zur Versorgungsstelle vorhanden sein. Wird die Aufstellung, Inbetriebnahme, Wartung oder Reparatur von Anlagen durch Umstände verzögert oder verhindert, die wir nicht zu vertreten haben, so hat der Besteller die durch die Entsendung unseres Personals entstehenden nachstehend näher spezifizierten Kosten zu tragen. Nicht zu unseren Leistungen gehören jegliche bauseitige Elektroverkabelung vom Schaltschrank zu den einzelnen Aufstellorten, Bereitstellung von Installationsmaterial, Stemm-, Maurer-, Putz- und Malerarbeiten, Hydraulik-, Pneumatik- und Wasserinstallationen, Dachdecker- und andere Bau- und Nebenarbeiten. Eine eventuell erforderliche Kran- und Gerüststellung erfolgt ebenfalls bauseits.
2. Die Montage- und Servicesätze werden, falls nicht anders vereinbart, nach Zeit und materiellem Aufwand berechnet. Außerdem werden Spesen für bspw. Übernachtungen, Reise und für die Montage notwendige Vorbereitungskosten berechnet. Bei Auslandsmontagen werden die zusätzlichen Kosten, z.B. zur Visabeschaffung, Zölle etc., notwendige ärztliche Untersuchungskosten und Impfungen nach Aufwand berechnet. Sind zusätzliche Sicherheitsprüfungen, z.B. ein Strahlenpass für die Arbeiten notwendig, so sind diese Formalitäten durch den Besteller im Vorfeld durchzuführen. Der Materialeinsatz wird nach Aufwand zu den jeweils gültigen Preisen, zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer berechnet. Die Berechnung erfolgt aufgrund der Arbeitsnachweise unserer Servicemitarbeiter. Diese sind gehalten, ihre Arbeitsnachweise nach Abschluss der Arbeit, bei längeren Einsätzen wöchentlich, unseren Kunden zur Unterschrift vorzulegen. Dies gilt auch bei Pauschalmontagen. Bei längeren Montagen werden monatlich Teilrechnungen erstellt. Montage- bzw. Servicezeit und Materialaufwand werden durch Unterschrift anerkannt und sind damit für beide Teile verbindlich. Verweigert der Besteller die Unterschrift, so hat er dazu unmittelbar eine schriftliche Erklärung abzugeben. Ist es unserem Personal aus anderen Gründen nicht möglich, die Unterschrift zu erhalten, gelten die in der Kundendienstabrechnung gemachten Angaben als anerkannt. Unsere Techniker sind nicht berechtigt für uns rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Alle Absprachen, die nicht durch diese Montage- und Servicebedingungen erfüllt werden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Kostenvoranschläge sind nach bestem Wissen erstellt, jedoch unverbindlich. Sollte sich während der Instandsetzung der vorab genannte Preis wesentlich erhöhen, wird mit unseren Kunden Rücksprache gehalten. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages wird nach entstehendem Aufwand berechnet und ist grundsätzlich kostenpflichtig. Im Falle einer Beauftragung sind diese Kosten dann als Teil des Serviceauftrages bereits berücksichtigt. Die in Kostenvoranschlägen genannten Preise haben eine Gültigkeit von einem Monat nach Erstellung. Instandsetzungsaufträge mit geringfügigem Wert führen wir, mangels anderslautender Anweisung unserer Kunden, auch ohne vorherigen Kostenvoranschlag aus.
4. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden Arbeits-, Warte-, Reise- und Vorbereitungszeit im Außen- und Innendienst, basierend auf 40 Stunden pro Woche an 5 Werktagen sowie Überstunden und Zuschläge wie folgt berechnet:
- a) für die ersten beiden täglichen Überstunden 25%
- b) für jede weitere Überstunde - gilt für c) und d) ab der 1. Stunde 50%
- c) Zuschlag für Samstagsarbeit und jede Nachtstunde von 20.00 bis 06.00 Uhr 50%
- d) Zuschlag für Sonn / und Feiertag (geltend am Sitz der DSL) 100%
Reisestunden werden wie Arbeitsstunden, mit Zuschlägen, jedoch ohne Überstunden berechnet. Übernachtungen werden nach Aufwand berechnet. Spesen werden auch an Sonn- und Feiertagen berechnet, an denen der Techniker nicht arbeitet und eine Rückreise aus Kostengründen nicht erfolgt.
5. Die Spesenberechnung erfolgt im Rahmen der deutschen steuerrechtlich geltenden Reisekostenverordnung.
6. Reise- bzw. Frachtkosten: Wir berechnen die tatsächlich entstandenen Auslagen für die Beförderung des Personals, seines Werkzeuges und seines Gepäcks, soweit sie durch öffentliche Verkehrseinrichtungen entstehen. Bei Benutzung von Kraftfahrzeugen (PKW und Kundendienstwagen) berechnen wir 0,85 €/km. Bei Benutzung der Bahn berechnen wir die 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt. Bei Flugkosten werden die Kosten für die Economy Class in Rechnung gestellt. Sämtliche Kosten für den Hin- und Rücktransport zur Instandsetzung eingesandter Geräte gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Das Zahlungsziel für alle Dienstleistungen beträgt 14 Tage netto. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vollmacht sind unsere Techniker nicht berechtigt Zahlungen für uns entgegenzunehmen.
8. Unsere Dienstleistungen werden in deutscher Sprache durchgeführt. Sollten andere Sprachen erforderlich sein, ist seitens des Auftraggebers ein Dolmetscher zu bestellen.
9. Alle früheren Montage- und Servicebedingungen sind hiermit ungültig.